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simbach

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Gewerbe An-, Ab- oder Ummeldung


Allgemeine Informationen

Wer selbstständig ein Gewerbe ausübt oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnt, muss diese Gewerbeausübung bei der Gemeinde anzeigen, in deren Zuständigkeit die Betriebsstätte liegt - für das Stadtgebiet Simbach a. Inn ist das die Stadt Simbach a. Inn. Hierfür muss eine Gewerbeanmeldung (Vordruck siehe unten) eingereicht werden.

 

Wenn der Betrieb innerhalb Simbach a. Inn verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung (Vordruck siehe unten)erforderlich.

Bei der Betriebsaufgabe oder auch einer Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde muss eine Gewerbeabmeldung (Vordruck siehe unten) erfolgen. Im letzten Fall muss das Gewerbe dann bei der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.

 

Die Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldung) werden auf den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucken gemacht. Formlose Anzeigen dürfen nicht anerkannt werden.

Sie müssen neben den Anträgen auch das Beiblatt zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung (Vordruck siehe unten) ausfüllen, wenn Ihr Unternehmen eine juristische Person ist und mehr als ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist.


Ansprechpartner

Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und Sozialamt
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
Telefon (08571) 60636


Formulare

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Kontakt

Simbach am Inn
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Telefon.    (08571) 6060
Fax.          (08571) 60662

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und von 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist jeweils am Mittwochnachmittag für den Parteiverkehr geschlossen.
 
Sprechzeiten Jugend- und Seniorenbüro (Zimmer U 02)
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
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