Gewerbe An-, Ab- oder Ummeldung
Allgemeine Informationen
Wer selbstständig ein Gewerbe ausübt oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnt, muss diese Gewerbeausübung bei der Gemeinde anzeigen, in deren Zuständigkeit die Betriebsstätte liegt - für das Stadtgebiet Simbach a. Inn ist das die Stadt Simbach a. Inn. Hierfür muss eine Gewerbeanmeldung (Vordruck siehe unten) eingereicht werden.
Wenn der Betrieb innerhalb Simbach a. Inn verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung (Vordruck siehe unten)erforderlich.
Bei der Betriebsaufgabe oder auch einer Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde muss eine Gewerbeabmeldung (Vordruck siehe unten) erfolgen. Im letzten Fall muss das Gewerbe dann bei der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Die Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldung) werden auf den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucken gemacht. Formlose Anzeigen dürfen nicht anerkannt werden.
Sie müssen neben den Anträgen auch das Beiblatt zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung (Vordruck siehe unten) ausfüllen, wenn Ihr Unternehmen eine juristische Person ist und mehr als ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist.
Ansprechpartner
Ordnungs-, Einwohnermelde-, Standes- und SozialamtInnstraße 14
84359 Simbach am Inn
Herr Andreas Meisenberger
Zimmer 8
Innstraße 14
84359 Simbach a. Inn
(08571) 60636