Bürgerstiftung
In der Sitzung am 26. Juli 2012 hat sich der Stadtrat für die Gründung einer Bürgerstiftung ausgesprochen.
Stiftungen werden aus sehr starken Motiven ins Leben gerufen. Ihre Gründerinnen und Gründer verbindet der Wunsch, Einfluss auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen zu nehmen. Ebenso liegt es ihnen am Herzen, sich für das Wohl ihrer Stadt, insbesondere deren Einwohner oder deren Geschichte und Kultur stark zu machen. Oder sie möchten „ganz einfach etwas bewegen" – gezielt für einen bestimmten Personenkreis, aus ihrem persönlichen Interesse heraus oder zum Beispiel für einen kulturellen Zweck.
Die Stadt Simbach a. Inn regt deshalb die Gründung einer Bürgerstiftung an und würdigt sie als wichtigen Baustein für die Erfüllung ihres öffentlichen Fürsorgeauftrages und als Anreiz für bürgerschaftliches Engagement. Die Stiftungsverwaltung durch die Stadt Simbach a. Inn stellt sicher, dass der Vermögensbestand ungeschmälert erhalten bleibt und dauerhaft gesichert wird. Lediglich die erwirtschafteten Erträge lässt die Stiftung ausgewählten und förderungswürdigen Nutznießern ausschließlich innerhalb des Verwendungszwecks zufließen. So wird der Achtung vor dem Stifterwillen mit den darin liegenden Persönlichkeitsrechten höchste Priorität eingeräumt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein unabhängiger Stiftungsrat, der wiederum vom Stifterforum, dem die Stifter angehören, beraten wird.
Die Gründung der Bürgerstiftung Simbach a. Inn erfolgte am 3. November 2012 im Rathaus der Stadt Simbach a. Inn durch insgesamt 13 Gründungsstifter und mit einem Stiftungskapital von 123.500 €.