Raumordnungsverfahren 2011
A. Allgemeine Feststellungen
Der Stadtrat moniert, dass bereits in der Begründung unvollständige und zum Teil falsche Sachdarstellungen gemacht werden.
Die Begründungen für das ROV sind in wesentlichen Punkten unzutreffend.
1. Keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit einer Leitungstrasse Altheim–Simbach-St. Peter
In der „Überregionalen Begründung" (Band A) wird die Notwendigkeit einer 380-kV-Leitungs-Verbindung zwischen der 380-kV-Leitung Ottenhofen–Isar-Pleinting zum österreichischen Höchstspannungsknoten St. Peter damit begründet, dass hiermit mit einer im Bau befindlichen 380-kV-Leitung die Verbindung zum Pumpspeicherwerk Kaprun erreicht wird.
Daraus wird abgeleitet, dass die bestehende 220-kV-Leitung zur 380-kV-Leitung ausgebaut werden soll, um das „Zusammenspiel von Windkraftanlagen (in Norddeutschland) und Pumpspeicherkraftwerken (in Österreich)" zu verbessern.
Aus den weiteren Aussagen und den dargestellten Leitungsbauprojekten geht jedoch hervor, dass die bestehende 220-kV-Leitung St. Peter–Altheim gar nicht nach Ludersheim weitergeführt und ausgebaut werden soll, sondern dass die bestehende 220-kV–Leitung über einen Kreuzungspunkt als Stichleitung an die 380-kV-Leitung Ottenhofen–Isar–Pleinting angebunden werden soll.
Weiter wird dargestellt, dass irgendwann in den nächsten 20 Jahren die 220-kV-Leitungen Altheim–St. Peter und St. Peter–Pirach ersetzt werden sollen.
Damit ist die geplante 380-kV-Leitung keine Aufrüstung einer bestehenden Leitung von 220 kV auf 380 kV, sondern ein Neubau einer neuen 380-kV-Leitung parallel zur bestehenden 220-kV-Leitung neben der bestehenden Trasse mit erheblichen Doppel- und Dreifachbelastungen des gesamten Trassenbereiches.
Die wesentlich bessere Hochleistungs–Stromnetzverbindung zwischen den Windparkanlagen im Norden und Pumpspeicherkraftwerksanlagen im Süden wäre die Aufrüstung der 220-kV-Leitung von Pleinting nach St. Peter. Dieser Leitungsausbau ist wesentlich kürzer, Landschaft und Ressourcen schonender und kostengünstiger.
Außerdem könnte diese Leitung nicht nur in das 380-kV-Leitungssystem Ottenhofen–Isar–Pleinting eingebunden werden, sondern es wäre auch ein Direktanschluss an das nach Norden weiterführende 380-kV-Netz Pleinting–Schwandorf–Mechlenreuth möglich mit einem leistungsfähigen 380-kV-Anschluss über Etzenricht nach Tschechien und einem verbesserten Anschluss an Jochenstein und das geplante Pumpspeicherwerk Riedl.
2. Die Festlegung des 380-kV–Umspannwerkes Simbach als Einspeisepunkt für das 850-MW-Kraftwerk ist falsch
Das bestehende UW Simbach ist kein Netzknoten von überregionaler Bedeutung, sondern lediglich über den Abspannpunkt Matzenhof in das 220-kV-Netz eingebunden. Es dient nur der Versorgung des 110-kV-Leitungsnetzes nach Pfarrkirchen, Burghausen und Neuötting sowie der 20-kV–Netzverbindungen nach Simbach.
Die in der Broschüre „TenneT im Dialog", die auch an die Bevölkerung in Simbach verteilt wurde und wird, im Abschnitt „Wieso wurde Simbach als Netzverknüpfungspunkt für den Kraftwerksanschluss der OMV fest gelegt?" gemachten Aussagen sind falsch. Hier heißt es:
„Die Kapazität des bestehenden 220-kV-Anschlusses in Pirach ist nicht ausreichend, um die Energie des neuen Kraftwerks aufzunehmen. Da in Simbach bereits jetzt große Mengen Strom eingespeist werden, kann hier der Anschluss schneller vollzogen werden."
Diese Argumentation ist falsch. Richtig ist vielmehr:
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In Simbach werden keine großen Mengen Strom eingespeist. Es gibt hier außer einigen kleineren BHKW und Photovoltaikanlagen keine Stromerzeugungsanlagen.
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Die bestehende 220-kV-Anbindung ist nur über eine einfache Schleife an die 220-kV-Leitung Altheim–St. Peter eingebunden und sicher wesentlich leistungsschwächer als der Netzanschluss über Pirach.
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Eine Anbindung an ein leistungsfähiges 380-kV-Netz in Deutschland besteht in Simbach nicht.
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Simbach ist bisher ein Unterverteiler-UW. Ein Kraftwerkseinspeise-UW hat eine völlig neue Funktion zu erfüllen.
Außerdem muss eine völlig neue 380-kV-Zuleitung vom GuD-Kraftwerk Haiming entlang Simbacher Siedlungsgebiet bis zum UW Simbach gebaut werden.
- Eine Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie eine Erhöhung der Leitungskapazitäten zur Versorgung des Chemiedreiecks durch das GuD-Kraftwerk werden durch den Hilfseinspeisepunkt Simbach für das Deutsche Netz nicht erreicht. Warum ein kraftwerknahes 380-kV-Umspannwerk im Chemiedreieck die bessere Lösung darstellt, wurde bereits ausgeführt.
3. Die erheblichen Mehrbelastungen für den ganzen Raum Haiming–Simbach-St. Peter–Simbach–Tann–Pirach durch die falsche Standortwahl werden verharmlosend dargestellt
Zu den beiliegenden Karten Abb. 1 „Netzkarte TenneT" und auf S. 13 Abb. 4 „Höchstspannungsnetz vom Raum Isar bis St. Peter mit 380-kV-Neuplanungen von Haiming über Simbach nach St. Peter" sind folgende ergänzende Bemerkungen zu machen:
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Die 220-kV-Leitung Altheim–St. Peter ist mit der 380-kV-Leitung Ottenhofen–Isar–Pleinting nicht verbunden. Die geplante Leitung Isar–St. Peter ist keine Aufrüstung einer bestehenden 220 kV-Leitung auf eine höhere Spannungsebene sondern ein Leitungsneubau.
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Die 220-kV-Leitung nach Pirach als Ableitung der 220 kV-Leitung Altheim–St. Peter ist falsch dargestellt.
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Die neu zu errichtende 380-kV-Leitung Simbach-St. Peter wird fälschlicherweise als Ersatz der 220-kV-Leitung St.-Peter-Simbach eingezeichnet. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Die 380-kV-Leitung wird zusätzlich zur bestehenden 220-kV-Leitung gebaut und führt zu zusätzlicher Belastung für Landschaft, Mensch und Umwelt im Raum Simbach.
Eine Prüfung, „ob der Zweck des Vorhabens mit geringeren Nachteilen für den Naturhaushalt erreicht werden kann", wie im Bayerischen Landesplanungsgesetz vorgeschrieben, wurde in keiner Weise durchgeführt.
Völlig fehlbewertet ist die Aussage, dass die Variante A in der Einstufung der Wirkintensität die günstigere Variante darstellt, da es sich nicht um Ersatzneubau, sondern um einen völligen zusätzlichen Neubau einer 380-kV-Stromtrasse handelt, wodurch die erhebliche Raumbelastung durch die bestehende 220-kV-Leitung auf nicht absehbare Zeit mehr als verdoppelt würde.
Das von TenneT verfolgte Prinzip, dass Neubautrassen weitestgehend an vorhandene Freileitungen anzulehnen sind, widerspricht einer ausgleichenden Raumplanungsvorgabe. Die Stadt Simbach a. Inn wehrt sich entschieden dagegen, dass hier in Deutschland der kürzeste und billigste Weg der Variante A gegangen werden soll und Landschaft und Siedlungsgebiet mit einer parallel geführten 380-kV-Leitung doppelt belastet werden, während die noch kürzere C-Variante abgelehnt wird, da in Österreich das Siedlungsgebiet ein höheres Schutzgut darstellt als in Deutschland.
Die Stadt Simbach hat schon seit Anfang der Gas-Kraftwerksplanung mit Standort in Haiming darauf hingewiesen, dass nur ein Gesamt-Raumordnungsverfahren für Kraftwerksbau, 380-kV-Umspannwerk und die in den nächsten 20 Jahren nötigen Höchstspannungsleitungs-Baumaßnahmen zu volkswirtschaftlich, energiepolitisch, ökologisch und raumplanerisch optimalen Ergebnissen führt.
Die bestehenden Einzelverfahren entsprechen in keiner Weise den eigenen Planungszielen für den Kraftwerksbau und für den Höchstspannungsleitungsausbau.
Das von TenneT als 380-kV-Einspeisepunkt für das GuD-Kraftwerk genannte Umspannwerk Simbach ist eine Fehlentscheidung aus ökonomischer, energiepolitischer und ökologischer Sicht.
1. Es ist völlig unsinnig und energiepolitisch falsch, Strom, der in Haiming/Burghausen produziert und der zur Hälfte im Chemiedreieck Burghausen/Burgkirchen/Traunreut ver-braucht wird, über 60 km Umweg erst vom GuD-Kraftwerk (850 MW) über Simbach-St. Peter (A) und dann von St. Peter (A) über Simbach–Tann–Pirach (650 MW)-Burghausen zu transportieren.
Es entstehen vermeidbare energetische Leitungsverluste. Dies führt zu einer vorprogrammierten Energieverschwendung. Der propagierte Vorteil von Stromerzeugung und Stromverbrauch am gleichen Standort wird ad absurdum geführt und widerspricht dem Grundsatz höchster Energieeffizienz.
2. Das UW Simbach ist sicherheitstechnisch der falsche Standort.
Bei einem Netzausfall in St. Peter oder auf der Leitung Pleinting kann das Industriedreieck nicht versorgt werden, da die Leitung zum UW Pirach betroffen ist.
Mit einem UW im Raum Burghausen wäre eine direkte Stromversorgung im Industriedreieck Burghausen und somit eine sichere, von großräumigen Störungen des Höchstspannungsnetzes unabhängige Energieversorgung des Industriedreieckes gewährleistet.
3. Simbach ist nur ein aus nationalen, energiepolitischen Gründen gewählter Hilfseinspeisepunkt ins 380-kV-Netz. Der 380-kV-Anschluss an das deutsche Netz in Simbach wird bestenfalls erst in ca. zehn Jahren mit dem Ausbau der Transitleitung St. Peter (A)–Isar erreicht. Zurzeit besteht nur ein Anschluss an das Höchstspannungsnetz mit 380-kV-Leitungsanbindung in St. Peter (A).
Warum wird dann nicht gleich das 380-kV-Umspannwerk in Haiming/Burghausen in der Nähe des GuD-Kraftwerkes errichtet? Als Regionalverteilungsknoten mit Stromversorgungsfunktion im Chemiedreieck könnte ein Umspannwerk in Burghausen mit einer 380-kV-Höchstspannungstrasse das ganze Chemiedreieck an das europäische Höchstspannungsnetz anbinden.
4. Die bestehende Fehlentscheidung eines 380-kV-Umspannwerks in Simbach führt neben unnötigen Leitungsverlusten zu erheblichen Doppelbelastungen für Jahrzehnte durch 380-kV-Leitungen und 380-kV-Umspannwerke im Gesamtraum Haiming–Simbach–St. Peter–Simbach–Tann–Pirach.
Simbach fordert deshalb:
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eine neue Festlegung des Höchstspannungseinspeise-punktes im Industriedreieck mit Umspannwerk in Haiming/Burghausen.
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die Zusammenlegung von GuD-Kraftwerksanschluss-leitung und TenneT-Höchstspannungsversorgungs-leitung.
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die Vermeidung von Doppel- und Parallelbelastungen im Höchstspannungstrassenbereich der Landkreise Altötting und Rottal-Inn durch
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Landschafts- und Umweltbelastung durch Höchstspannungsleitungen
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unnötige Umspannwerksaufrüstungen (z.B. in Simbach und Pirach)
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erhebliche Leitungskostendoppelbelastungen
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Siedlungs- und Stadtentwicklungsbegrenzungen.
Nach wie vor ist deshalb die Haltung des Stadtrats, auf einem integrierten Raumordnungsverfahren der gesamten 380-kV-Leitung inklusive der 380-kV-Schaltanlage zu bestehen, da andernfalls diese höchst raumbedeutsamen Maßnahmen nicht angemessen beurteilt werden können.
Es ist offensichtlich, dass das Raumordnungsverfahren „380-kV-Freileitung Simbach a. Inn – Staatsgrenze" nur dazu dient, den Anschluss des geplanten Gaskraftwerks in Haiming an das 380-kV-Netz möglichst schnell zu ermöglichen.
Die Sicherstellung der in den Antragsunterlagen genannten „überregionalen Stromversorgung" wäre wesentlich einfacher durch Aufrüstung der bestehenden 220-kV-Leitung St. Peter–Pleinting zu bewerkstelligen, da bereits in Pleinting der Anschluss an das überregionale 380-kV-Netz möglich wäre. Die Aufrüstung der wesentlich längeren 220-kV-Leitung St. Peter–Isar würde sich damit erübrigen.
B. Stellungnahme zu den Varianten
Der Stadtrat widerspricht entschieden den Grundsätzen von TenneT, wonach es das Ziel ist, die geplante Trasse weitestgehend an vorhandene Freileitungen oder andere lineare Vorbelastungen anzulehnen (Band A – Ziffer 6.1). Der Stadtrat fordert vielmehr, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Trasse gefunden wird, die neben einem Rückbau der bereits vorhandenen Freileitungen auch die vollständige Aufgabe einzelner Trassenabschnitte ermöglicht und somit eine Verringerung der Belastung des Schutzgutes Mensch bewirkt.
Variante A1
Unter entsprechender Wertung der betroffenen Schutzgüter und bei Favorisierung des Schutzgutes Mensch vor den anderen betroffenen Schutzgütern lehnt der Stadtrat diese Trassenführung kategorisch ab.
Wie den Raumordnungsunterlagen zu entnehmen ist, können die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm punktuell nicht eingehalten werden. Diese Belastungen für die in diesem Bereich lebenden Menschen sieht der Stadtrat als nicht zumutbar an. Diese Feststellung bezieht sich vor allem auf den Abschnitt Asenberg–Thalham–Erlach–Inn (Winkelpunkte A1.5 bis A 1.7) sowie auf die Weiler Wiesing und Hinterholz. Sollte diese Trasse weiterverfolgt werden, so sind Alternativen zur Minimierung dieser Belastungen zu suchen.
Zudem schränkt diese Trassenführung die Siedlungsentwicklung entlang der parallel zum Inn verlaufenden Entwicklungsachse und somit die Entwicklung der Stadt Simbach a. Inn als Mittelzentrum erheblich ein (aktuell Baugebiet Golling und mögliche Erweiterung).
Außerdem bringt die Realisierung dieser Variante für Simbach keine Verringerung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Belastungen durch mittel- bzw. langfristigen Rückbau der schon vorhandenen 220-kV-Leitungen.
Nach Ansicht des Stadtrats stellt diese Variante für die Stadt Simbach a. Inn die nachteiligste aller untersuchten Varianten dar.
Variante A2
Diese Variante quert das im Flächennutzungsplan der Stadt rechtskräftig ausgewiesene Sonder- und Gewerbegebiet in Winklham. In Anbetracht der Tatsache, dass die Stadt Simbach aufgrund ihres Gemeindezuschnitts (Gemeindegrenzen westlich mit Kirchdorf a. Inn und südlich mit dem Inn als Staatsgrenze zu Österreich) und ihrer topographischen Lage (nördlich Landschaftsschutzgebiet Schellenberg) kaum weitere Möglichkeiten für die Ausweisung und Erschließung von Industrie- und Gewerbegebietsflächen hat, lehnt der Stadtrat auch diese Trassenführung ab.
Variante A3
Bei Durchführung des Rückbaus der bestehenden 220-kV-Leitung Isar–St. Peter ermöglicht diese Variante eine spürbare Verbesserung der derzeitigen Belastungssituation für die Bevölkerung im Bereich Erlach–Thalham–Asenberg sowie für die innerörtliche Siedlungsentwicklung.
Trotzdem lehnt der Stadtrat auch diese Variante ab, weil die Trasse nach Ansicht des Stadtrats zu nah am Ortsteil Winklham verläuft und damit ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch verursacht.
Zusammenfassend stellt der Stadtrat fest, dass alle A-Varianten für die in Simbach lebenden Menschen und für die Siedlungsentwicklung der Stadt die schlechtesten Lösungen darstellen. Deshalb spricht sich der Stadtrat entschieden gegen diese Varianten aus.
B-Varianten
Zu den beiden B-Varianten trifft der Stadtrat folgende Feststellungen:
Die B-Varianten ermöglichen nach Umstellung des Raumes Isar–Pirach–Simbach–St. Peter von 220 kV auf 380 kV einen vollständigen Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitung Isar–St. Peter zwischen dem Inn und Matzenhof und damit eine deutliche Entlastung des Siedlungsraums, vor allem im Bereich Thalham-Erlach.
Allerdings verlaufen diese Varianten weitgehend durch bisher unbelastete Räume.
Während für die von TenneT favorisierten A-Varianten Fotosimulationen in den Raumordnungsunterlagen enthalten sind, fehlen diese für die B-Varianten gänzlich.
Nach Abwägung der verschiedenen Schutzgüter favorisiert der Stadtrat die Varianten B1c und B1 mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:
1. Führung der Trasse B1 ab Ranzenberg nördlich an Engstall und Rabing vorbei mit direktem Anschluss an die bestehende 220-kV-Leitung St. Peter-Pleinting und Weiterführung auf dieser bereits bestehenden 220-kV-Trasse bis zur Staatsgrenze sowie Zusammenlegung von neuer 380-kV-Leitung mit vorhandener 220-kV-Leitung
oder alternativ
2. Führung der Trasse B1 ab Kopplstetter nördlich an Wolfsegg vorbei mit direktem Anschluss an die bestehende 220-kV-Leitung St. Peter-Pleinting zwischen den Weilern Harrham und Aufnberg und Weiterführung auf dieser bereits bestehenden 220-kV-Trasse bis zur Staatsgrenze sowie Zusammenlegung von neuer 380-kV-Leitung mit vorhandener 220-kV-Leitung.
Zusammenfassend stellt der Stadtrat fest, dass unter Abwägung der verschiedenen Schutzgüter ab dem Weiler Hadermann die Trassen B1c und B1 unter den o.g. Maßgaben favorisiert werden. Diese Trassenführung bringt nach Ansicht des Stadtrates die größten Entlastungen für das Schutzgut Mensch, das der Stadtrat höher gewichtet als die weiteren Schutzgüter.
C-Varianten
Die im Rahmen der Entwicklung von Planungskorridoren untersuchten C-Varianten würden für die Stadt Simbach a. Inn die größten Entlastungen bringen und werden daher naturgemäß vom Stadtrat favorisiert.
Der Stadtrat stellt fest, dass die Immissionsrichtwerte bezüglich der erforderlichen Mindestabstände in Österreich wesentlich strenger sind als in Deutschland (siehe Band E, Seite 10, Ziffer 5.6). So können beispielsweise bei den untersuchten Trassenvarianten auf österreichischer Seite diese Mindestabstände nach der ÖNORM S 5021 wegen der bereits vorhandenen Bebauung nicht eingehalten werden, während die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bei der Trassenführung auf deutscher Seite in gleichgelagerten Fällen nicht überschritten werden. Dies führt zu einer eindeutigen Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch, die in dieser Form in Österreich rechtlich nicht möglich wäre und damit zu einer nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung für die in Deutschland lebenden Menschen führt.
Der Stadtrat weist außerdem darauf hin, dass die Aussagen im Erläuterungsbericht nicht schlüssig sind. Zum Beispiel werden bei der Variante C2 negative Auswirkungen im Bereich des Lachforstes (zwischen den Winkelpunkten C1.5 und C1.6) festgestellt, gleichzeitig wird im selben Bereich aber darauf hingewiesen, dass die gewerbliche und industrielle Entwicklung nicht beeinträchtigt werden soll.
Sinnvolle Lösungen sollten nicht an Staatsgrenzen scheitern. Der Behauptung, es gebe auf österreichischer Seite derzeit keinen Projektträger, kann nicht gefolgt werden. Bei einer raum- und grenzenübergreifenden Planung muss hier eine Lösung gefunden werden.