Herzlich willkommen in

simbach

-die junge, weltoffene Stadt-

 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung - Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten zum 380-kV-Ersatzneubau Pirach-Pleinting

Simbach am Inn, den 09. 09. 2024

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen Leitung von Pirach nach Pleinting und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. Die neue Leitung ermöglicht eine erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energie in Bayern und sichert damit die Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks. Das Vorhaben wurde im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als notwendige Netzbaumaßnahme unter der Projektnummer 32 aufgenommen. Damit ist es vom Gesetzgeber formal bestätigt und gesetzlich festgelegt worden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist TenneT damit als Vorhabenträger zur Planung und zum Bau der Leitung verpflichtet.
Der Ersatzneubau unterteilt sich in zwei Abschnitte. Abschnitt 1 erstreckt sich von Tann nach Pirach und Abschnitt 2 von Pleinting nach Prienbach. Am 14.04.2023 hat die Regierung von Niederbayern mit der landesplanerischen Beurteilung das Raumordnungsverfahren (ROV) für den zweiten Abschnitt Prienbach – Pleinting abgeschlossen. Danach wurde eine Trassierung als Freileitung für den etwa 43 kilometerlangen Projektabschnitt erarbeitet.
Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) für den Ersatzneubau vor. Um die lokalen Gegebenheiten des Baugrunds sondieren zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 1 EnWG.


Baugrunduntersuchungen
Die angekündigten Baugrunduntersuchungen umfassen Sondierungen und Probebohrungen. Durch diese werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtungen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über Vegetationsflächen erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz. Sie kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst gering gehalten werden.  

Bei diesen Untersuchungen entnehmen die Fachleute Erdstoffproben und stellen fest, wie der Baugrund beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her.


Art und Umfang der Voruntersuchungen
Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
• Kleinrammbohrungen (KRB) und schwere Rammsondierungen (DPH) (Erkundungstiefe max. 10 Meter).
• Kernbohrungen (TB) und schwere Rammsondierungen (DPH) (Erkundungstiefe max. 30 Meter bzw. max. 10 Meter. 
• Vermessungs- und Absteckarbeiten. Vorgesehen sind folgende Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte:
• Mittels schwerer Rammsondierung (DPH) sowie Kleinrammbohrung (KRB). 
- Dabei werden Druckproben der Bodenhorizonte (DPH) (d= 40-90 mm) ermittelt und bei der Kernrammbohrung (KRB) (d= 40-90 mm) Bodenproben entnommen.
- Das Kombi-Gerät zur KRB sowie DPH weist folgende Eckdaten auf: Gesamtgewicht ca. 580 kg, Masthöhe ca. 1,90 m, Breite ca. 0,80 m.
• Mittels einer Drehbohranlage (TB). 
- Die Probenentnahme im Rahmen der Bohrung wird durch ein Drehbohrgerät ausgeführt (d= 140-300 mm).
- Das Bohrgerät weist folgende Eckdaten auf: Raupenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 8500 kg, Länge ca. 5,7 m, Breite ca. 2,0 m, Höhe ca. 8,0 m im Bohrbetrieb. 
- In Einzelfällen kann auch eine Spülbohrung zum Einsatz kommen.
Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm und Randbedingungen 0,5 - max. ca. 3 Tage. 
Für alle Bohrungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet.

Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz nur mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. 
Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.
 

Bohrarbeiten in sensiblen Bereichen
Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen auf Basis der behördlichen Vorgaben umgesetzt:
• Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können.
• Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.
Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/ innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.
 

Ort und Zeitpunkt der geplanten Maßnahmen
Da der genaue zeitliche Ablauf von äußeren Faktoren wie örtlichen Gegebenheiten, Wetterbedingungen und dem Fortschritt der Sondierungen abhängt, wird die laufende Kampagne vom 23. September 2024 bis voraussichtlich 13. Dezember 2024 fortgesetzt. Der zu untersuchende Baugrund der Untersuchungskampagne in Abschnitt 2 umfasst insgesamt 118 Standorte. Davon werden mit dieser Bohrkampagne 27 Maststandorte, deren Verortung auf den anliegenden Bohrpunktkarten ersichtlich werden, ortsüblich bekannt gegeben. Die Bohrpunktkarten sowie die anliegende Flurstücksliste geben Aufschlüsse über die geplanten Zuwegungen  
sowie betroffenen Flurstücke.


Beauftragte Unternehmen
Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.


Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchungen oder ähnliches, notwendig werden.
Bei diesen Untersuchungen, kommt es selten zu nennenswerten Flurschäden. Dennoch sind diese, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen, nicht auszuschließen. Zur Beweissicherung wird in Absprache mit den Nutzungsberechtigten eine Dokumentation des Ausgangs- und Endzustandes auf den zu betretenden Flächen durchgeführt. Dadurch wird eine objektive Beurteilung und angemessene Entschädigung von möglichen Flurschäden gewährleistet.


Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberichtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. 
Die von den geplanten Bohrungen und der damit verbundenen Zuwegung betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste beziehungsweise den Lageplänen. Diese liegen öffentlich im Rathaus aus. 
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.tennet.eu/pirach-pleinting

 

Kontakt
Für Terminabsprachen oder fachspezifischen Fragen zur BGU kontaktieren Sie bitte:
Frau Weber von der Firma Buchholz + Partner: 
T +49 (0) 365 527879-64 
E
Bzgl. Flurschäden kontaktieren Sie bitte: 
Herrn Filbig von der Firma Buchholz + Partner: 
T +49 (0) 365 527879-14 
E
Bei allgemeinen Fragen zum Projekt, wenden Sie sich gerne an das Bürgertelefon Pirach-Pleinting:
T +49 (0) 921 90 60 99 601

 
Kontakt

Simbach am Inn
Innstraße 14
84359 Simbach am Inn

Telefon.    (08571) 6060
Fax.          (08571) 60662

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und von 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist jeweils am Mittwochnachmittag für den Parteiverkehr geschlossen.
 
Sprechzeiten Jugend- und Seniorenbüro (Zimmer U 02)
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
mobile